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Kennzeichnung von Gasflaschen und Tüv-Regelungen (Angaben ohne Gewähr)
1. Kennzeichnung von Gasflaschen

"Die Euro-Norm DIN EN 1089-3 wurde im Juli 1997 in allen Mitgliedsländern der EG (EU) veröffentlicht. Aufgrund besonderer nationaler Eigenheiten in den Mitgliedsländern ist die Norm aber erst spätestens ab dem 1. Juli 2006 komplett umzusetzen". Es gab wohl kaum jemanden, der in der Umstellungsphase den Inhalt einer Gasflasche an der Schulterfarbe erkannt hat. Das große "N" auf den neuen Flaschen steht für "NEU" ! Hier noch mal eine Aufstellung der für uns Taucher wichtigsten Flaschenkennungen:

 
Die verbindliche Kennzeichnung für den Inhalt einer Flasche erfolgt über den Gefahrengutaufkleber und die Farbkennung ist nur zusätzliche Information
 
1. Risiko und Sicherheitssätze 5. EWG-Nummer bei Einzelstoffen oder das Wort ,,Gasgemisch"
2. Gefahrzettel 6. Vollständige Gasbenennung nach GGVS
3. Gaszusammensetzung 7. Herstellerhinweis
4. Produktbezeichnung des Herstellers 8. Name, Anschrift und Telefonnummer des Herstellers
Schulterfarben (Bei den alten Farben kann es nationale Unterschiede geben!):
 
Druckluft: Argon:
alt neu alt neu

Grau

Gelb

Weiß /
Schwarz

Gelb

Grau

 

Dunkelgrün

Grau oder
Dunkelgrün

Nitrox: Trimix:
alt neu alt neu

Weiß

Blau

Weiß

Weiß

Blau

 


Weiß / Braun

Weiß

Helium: Sauerstoff (medizinisch):
alt neu alt neu

Grau

Braun

Grau

Blau

 


Weiß


2. Tüv-Regelungen
A.) Prüfung vor Inbetriebnahme:

Um Druckgasflaschen für Atemschutzgeräte (AG-Flaschen) und Tauchgeräte (TG-Flaschen) in Betrieb zu nehmen, bedarf es nach der Betriebssicherheitsverordnung §14 (1) einer Prüfung durch einen sachverständigen des Tüv.
 
  B.) Widerkehrende Prüfungen:

Gemäß §15 (7) sowie §17 Anhang 5 Betriebssicherheitsverordnung (Die Zahlen stellen Jahresangaben dar)
 
Flaschen-Typ:
TG-Flaschen
AG-Flaschen
Feuerlöscher
Prüfungsart:
alt * neu * alt neu alt neu
Äußere
2
2,5
6
5
10
10
Innere
2
2,5
6
5
10
10
Gewicht
2
2,5
6
5
10
10
Festigkeit **
2
5
6
5
10
10
---------* (Als alte Flaschen gelten solche, die vor dem 01.01.2003 in Betrieb genommen wurden)
---------** (Nach der Festigkeitsprüfung trägt der Prägestempel den Zusatz "F")
---------=> (Nach dem 31.12.07 werden nur noch Flaschen getüft, die den neuen Kennzeichnungspflichten entsprechen)
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